LVUG Jahreshauptversammlung [message #446] |
Tue, 11 May 2004 12:23 |
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Liebe LVUG Mitglieder und -Interessenten,
am 25. Juni findet unsere Jahreshauptversammlung statt.
Da wir neben den in Vereinen üblichen Tagesordnungspunkten
(Bericht der Vorstandschaft, Kassenbericht, Entlastungen, etc.)
auch weitere Punkte in die Agenda aufnehmen wollen
(z.B. Advanced Programming Themen, eine Führung durch die GSI (bereits geplant) bitte ich ich Agenda-Wünsche und Vorschläge.
Die offiziellen Einladungen an die Mitglieder gehen demnächst per Email raus.
Gruß
Euer
Herber
http://www-w2k.gsi.de/lvug/veranstaltungen.htm
Veranstalter: LabVIEW User Group CE e.V.
Ort: GSI, Planckstraße 1, 64291 Darmstadt, Seminarraum Theorie
Zeit: 25. Juni 2004
Kosten: kostenlos
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Agenda für die LVUG Jahreshauptversammlung [message #504 is a reply to message #446] |
Wed, 19 May 2004 17:42 |
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Liebe LVUG-Mitglieder und Freunde,
unser Schriftführer Peter Endres hat heute die offizielle Einladung zur Jahreshauptversammlung an die Mitglieder gemailt.
Natürlich sind auch alle Nichtmitglieder eingeladen (ohne Stimmrecht)an der Veranstaltung teilzunehmen.
Bei Interesse bitte unbedingt bei mir kurzfristig anmelden, damit wir planen können.
Schönen Feiertag
Euer Herbert
Einladung zur
Jahreshauptversammlung der LabVIEW User Group Central Europe
Ort : GSI, Planckstraße 1, 64291 Darmstadt, Seminarraum Theorie
Datum : 25.06.2004
Zeit: 13:00 - 17:30
Veranstalter: LabVIEW User Group CE e.V.
Kosten: kostenlos
Gemäß Satzung §8 wird hiermit durch die Vorstandschaft zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen.
Agenda:
· 13:00 - 14:00 Uhr GSI-Führung
· 14:15 - 17:30 Uhr Mitgliederverssammlung mit folgender Tagesordnung:
· Jahresberichts des Vorstands
· Kassenbericht des Schatzmeisters
· Beschlussfassung über die Jahresrechnung
· Beschlussfassung über die Beitragsrechnung
· Vorstellung Haushaltsplan
· Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans
· Vorstellung Arbeitsprogramm und Diskussion
· Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Arbeitsprogramms
· Entlastung des Vorstandes
· Sonstige TOPs
· Allgemeines
Zusätzliche Punkte auf Agenda können durch die Mitglieder bei der Vorstandschaft bis zum 15.6.2004 schriftlich beantragt werden.
Satzungsauszug:
§8 Mitgliederversammlung
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich mindestens einmal vom Vorsitzenden des Vorstandes mit einer Frist von drei Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung per Email einzuberufen.
(3) Der Vorsitzende kann jederzeit auf Beschluss des Vorstands eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist verpflichtet, dies unverzüglich zu tun, wenn Mitglieder, die mindestens über den zehnten Teil aller Stimmen verfügen, es schriftlich (oder per Email) unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.
(4) Die Mitgliederversammlung entscheidet alle für den Verein wesentlichen Fragen, sofern nicht aufgrund dieser Satzung ein anderes Organ zuständig ist. Hierzu gehören:
· Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
· Beschlussfassung über die Jahresrechnung
· Wahl der Mitglieder des Vorstandes
· Wahl der Rechnungsprüfer/der Rechnungsprüferinnen
· Beschlussfassung über die Beitragsrechnung
· Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans
· Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Arbeitsprogramms
· Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
· Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
· Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
(5) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit vom Vorstandssprecher (gleichzeitig 1. Stellvertreter des Vorsitzenden), oder dem Schatzmeister (gleichzeitig 2. Stellvertreter des Vorsitzenden) geleitet. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
(6) Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. In der Mitgliederversammlung können sich Mitglieder (natürliche Personen, juristische Personen oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen) durch, mittels Fax oder Email vom Mitglied bevollmächtigte, natürliche Personen vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Eine bevollmächtigte natürliche Person darf nicht mehr als zwei andere Mitglieder vertreten. Die Änderung der Vereinssatzung erfordert eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
(7) Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins ist nur dann gültig, wenn zuvor ein entsprechender Antrag allen Mitgliedern mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung schriftlich mitgeteilt worden ist. Bei der Abstimmung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
( Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Mitgliederversammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
(9) Eine Anfechtung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung ist nur innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag, an dem die Mitgliederversammlung stattgefunden hat, zulässig.
[Updated on: Wed, 19 May 2004 17:45] by Moderator Report message to a moderator
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